| Veranstaltung: | Landesparteitag 07.11.2026 in Lebach |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Beratung und Beschlussfassung des Wahlprogramms |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 30.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 08.10.2026, 08:28 |
WP 5: Wahlprogrammkapitel: Kultur
Antragstext
Was wir sehen
Das Saarland besitzt eine sehr lebendige, vom vielfältigen Engagement seiner
Bürger:innen getragene Kulturlandschaft. Bei den öffentlichen Ausgaben für
Kultur pro Einwohner:in belegen wir im Bundesländer-Vergleich jedoch einen der
hinteren Plätze. Und bei den Besucherzahlen von Bibliotheken, Kinos und Museen
ist das Saarland sogar Schlusslicht. Das kulturelle Angebot fällt je nach
Landkreis sehr unterschiedlich aus, und die Möglichkeiten zur kulturellen
Bildung und Teilhabe sind stark von Wohnort und Einkommen abhängig. Verlässliche
Strukturen der Kulturförderung gibt es allenfalls für die großen
Kulturinstitutionen des Landes und einige Aushängeschilder wie beispielsweise
das Weltkulturerbe Völklinger Hütte, das Max-Ophüls-Festival, das Festival
Perspectives, die Musikfestspiele Saar oder die St. Ingberter Pfanne.
Nachvollziehbare Förderrichtlinien existieren nicht. Initiativen und Verbände
beklagen schon lange, dass die Förderung überwiegend auf kurzfristige Projekte
ausgerichtet ist, der Aufbau langfristiger Strukturen dabei aber viel zu kurz
kommt.
Gleichzeitig sehen wir eine Landesregierung, die bereit ist, den Schutz des
baukulturellen Erbes kurzfristigen wirtschaftlichen und politischen Interessen
unterzuordnen. Der Musikhochschule fehlt es weiterhin an adäquaten Räumen und
unseren Spitzen-Orchestern an einem hochwertigen Konzertsaal. Beim
Saarländischen Rundfunk bleibt die politische Unabhängigkeit der
Aufsichtsgremien aus unserer Sicht weiterhin verbesserungsbedürftig. Und beim
Umgang mit kontroversen künstlerischen Positionen ist keine klare Linie
erkennbar, so dass viele Künstler:innen im Lande die Kunstfreiheit gefährdet
sehen.
Was wir wollen
Nach unserer Auffassung geben Kunst und Kultur Orientierung, stiften Identität
und Sinn, oder bereichern in zweckfreier Weise unser Dasein. Sie schaffen
Begegnungen und eröffnen Menschen die Möglichkeit, sich kreativ auszudrücken.
Kultur ist kein Luxus oder freiwilliges Zusatzangebot, sondern zentraler
Bestandteil einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und ebenso
unverzichtbarer Teil einer offenen Gesellschaft. Sie fördert den Dialog zwischen
unterschiedlichen Lebensrealitäten und stärkt den Zusammenhalt in einer
vielfältigen Demokratie.
Wir wollen, dass alle Menschen, unabhängig von Wohnort, Einkommen,Geschlecht
oder Alter, im Saarland Zugang zu Kunst und Kultur haben können. Darum werden
wir die Kulturpflege und -förderung als Pflichtaufgabe der Kommunen und
Landkreise in einem saarländischen Kulturfördergesetz verbindlich verankern.
Damit schaffen wir verlässliche finanzielle Grundlagen für eine flächendeckende
Versorgung mit kulturellen Basisangeboten, etablieren eine langfristige
Kulturförderpolitik und sorgen für faire Rahmenbedingungen für Kulturschaffende.
Wir investieren in kulturelle Bildung, sowohl im schulischen als auch im
außerschulischen Bereich, stärken die Breitenkultur und fördern das
ehrenamtliche Engagement im kulturellen Raum.
Wir stärken den Denkmalschutz und passen ihn an neue Anforderungen an. Wir
sorgen für mehr Staatsferne beim SR und schützen die Kunst- und
Meinungsfreiheit. Wir wenden uns gegen jegliches Gedankengut, das die Würde des
Menschen antastet, gegen religiösen Fanatismus oder eine Renationalisierung der
Kultur. Anstatt die Auseinandersetzung mit missliebigen, aber legitimen
Positionen zu unterbinden, wollen wir den gesellschaftlichen Diskurs und Dialog
auch zu polarisierenden Themen ermöglichen, sofern es sich nicht um nachweislich
verfassungsfeindliche Positionen handelt.
Was wir tun
1. Wir verankern Kultur als Pflichtaufgabe und schaffen ein
Kulturfördergesetz für das Saarland.
Wir werden die Kulturpflege und -förderung als Pflichtaufgabe der Kommunen und
Landkreise in einem saarländischen Kulturfördergesetz verbindlich verankern.
Damit werden wir zuverlässige Strukturen und finanzielle Grundlagen für eine
flächendeckende Versorgung mit kulturellen Basisangeboten (Bibliotheken,
Musikschulen, Unterhalt von Veranstaltungsorten und -programmen, Infrastruktur
für Breitenkultur, Kunst im öffentlichen Raum) gewährleisten. Wir werden ein
solidarisches Finanzierungsmodell etablieren, an dem sich alle Ebenen angemessen
beteiligen. Im Landeshaushalt soll ein verbindlicher Mindestanteil für Kultur
vorgesehen werden.
2. Wir reformieren die Kulturförderung.
In einem Kulturfördergesetz werden wir transparente und geschlechtergerechte
Bedingungen für Kunst und Kultur festlegen. Durch mehrjährige Förderformate
unterstützen wir die Etablierung nachhaltiger und professioneller Strukturen und
die Ausbildung künstlerischer Exzellenz. Dabei fördern wir Prozesse und schaffen
künstlerische Freiräume, unabhängig von kommerzieller Verwertbarkeit. Bei allen
Förderungen des Landes sollen verbindliche und transparente Mindesthonorare
gelten, die für eine faire Vergütung unabhängig vom Geschlecht sorgen. Zudem
werden wir die öffentliche Kulturförderung an die Einhaltung von Schutz- und
Antidiskriminierungsstandards knüpfen.
Die Arbeitsbedingungen der Freien Szene werden wir verbessern und insbesondere
Strukturen unterstützen, die künstlerische Produktion langfristig ermöglichen.
Dazu gehören Räume zum Proben, Produzieren, Präsentieren und Aufführen.
Unser Ziel ist eine Kulturförderung, die nicht nur Bewährtes erhält, sondern
auch Neues ermöglicht.
Wir wollen in die Kulturförderung auch Projekte einbeziehen, die spezifisch für
junge Menschen ausgelegt sind. Die junge Kulturszeneförderung und die
Entwicklung hybrider Kulturorte (u. a. Clubs) sollen dabei im Fokus stehen. Für
die Projekte soll ein Förderzeitraum von vier Jahren, mit Möglichkeit der
Verlängerung um weitere zwei Jahre, nach einer Erfolgszwischenevaluation,
gelten. Sie müssen perspektivisch so aufgebaut werden, dass sie auch auf lange
Sicht lebensfähig sind.
Bei der Vergabe werden wir Projekte besonders berücksichtigen, die Frauen,
nicht-binäre Personen und andere marginalisierte Gruppen stärken und ihre
Sichtbarkeit und Teilhabe fördern.
Kulturschaffende werden wir bei der Erstellung der Förderrichtlinien, Kriterien
und Verfahren der Kulturförderung beteiligen. In regelmäßigen Abständen soll ein
Dialog zwischen Kulturschaffenden und -verantwortlichen über Ziele und
Wirksamkeit der Kulturförderung stattfinden.
3. Wir entwickeln „Kulturelle Leuchttürme“ weiter.
Die Förderung „Kultureller Leuchttürme“ durch die Landesregierung werden wir
weiterentwickeln. Anstelle einer einmaligen Förderung unterstützen wir
langfristig angelegte Konzepte, die die kulturelle Strahlkraft mit einer
dauerhaften Wirkung für die Region verbinden. Mit einem Förderzeitraum von fünf
Jahren unterstützen wir die Entwicklung nachhaltiger, langfristig tragfähiger
Strukturen.
4. Wir ermöglichen kulturelle Bildung.
Kulturelle Teilhabe und Bildung dürfen weder vom Wohnort noch vom Einkommen
abhängen. Darum soll jede Schulklasse mindestens einmal pro Schuljahr die
Gelegenheit haben, eine Aufführung des Saarländischen Staatstheaters, des
Theaters Überzwerg oder ein Konzert der Deutschen Radiophilharmonie oder des
Saarländischen Staatsorchesters zu besuchen. Das Land übernimmt dafür die
Fahrtkosten. Gleichzeitig sollen landeseigene Kulturinstitutionen kulturelle
Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche im ganzen Saarland anbieten. Auch
unabhängige Kultureinrichtungen (etwa aus der Freien Szene) können Angebote der
kulturellen Bildung bereitstellen und sollen dafür langfristige, unbürokratische
Förderung erhalten.
Wer kulturelle Bildung will, muss die Menschen dahinter ernst nehmen. Deshalb
werden wir in Programmen, in denen Schulen mit freien Kulturschaffenden
zusammenarbeiten („Kreative Praxis"), die Honorare der Künstler:innen deutlich
über das heutige Niveau anheben.
5. Wir erleichtern kulturelle Teilhabe für alle.
Kultur muss für alle zugänglich sein — frei von Barrieren und sozialen
Zugangshürden. Das Projekt „KULTURSCHLÜSSEL SAAR”, das insbesondere für Menschen
mit Behinderung die Teilnahme am kulturellen Leben erleichtert, werden wir
nachhaltig stärken und langfristig absichern. Daneben schlagen wir vor, dass
sich die hiesigen Museen an dem „Museums-Pass-Musées“ beteiligen, der für einen
günstigen Einmalpreis ein ganzes Jahr lang freien Eintritt in 345 Museen,
Schlösser und Gärten in Deutschland, Frankreich und der Schweiz ermöglicht (für
eine Person und bis zu fünf Kinder). Solche und ähnliche Angebote, die
kulturelle Teilhabe erleichtern, werden wir durch eine Online-Plattform
sichtbarer machen.
6. Wir ermöglichen hochwertigen Musikunterricht im ganzen
Land.
Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche im ganzen Land, unabhängig von ihrer
Wohnortgemeinde, Zugang zu einem vielfältigen Musikunterrichtsangebot erhalten.
Das in den Landkreisen Merzig-Wadern, Saarlouis und St. Wendel bereits
etablierte Modell der Kreismusikschule mit Dependancen im gesamten Landkreis
werden wir darum auch auf die übrigen Landkreise und den Regionalverband
übertragen. Gleichzeitig werden wir dafür sorgen, dass mehr
Musikschullehrer:innen in Festanstellung arbeiten können, anstatt der heute noch
sehr verbreiteten Beschäftigung auf Honorarbasis. Dadurch wirken wir dem
Fachkräftemangel im Musikschulbereich entgegen und sichern die pädagogische
Qualität.
7. Wir entfalten das Potenzial unserer Bibliotheken.
Bibliotheken entwickeln wir zu modernen Orten des Lernens, der Begegnung und des
demokratischen Austauschs weiter. Dafür unterstützen wir den Ausbau digitaler
Angebote im ganzen Land und ermöglichen allen kommunalen Bibliotheken den Zugang
zu gemeinsamen Angeboten wie der „OnleiheSaar“ sowie zu digitalen Lern-, Sprach-
, Film- und Medienangeboten. Wir fördern Open-Library-Konzepte mit attraktiven
Öffnungszeiten als niedrigschwellige Aufenthaltsorte ohne Konsumzwang.
8. Wir stärken die Mitbestimmung in Kulturinstitutionen.
Öffentliche Museen und Theater werden zu großen Teilen von unseren Steuergeldern
finanziert, gehören also uns allen. Darum wollen wir in unseren
Kulturinstitutionen mehr direkte Beteiligung der Zivilgesellschaft ermöglichen.
Bürger:innen sollen mitentscheiden, was auf die Bühne kommt oder ausgestellt
wird. Wir schlagen vor, dass Theaterinteressierte in geeigneter Form an der
Programmplanung des Saarländischen Staatstheaters beteiligt werden. Ebenso
sollen die Museen der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz Ko-Kurations-Projekte
durchführen, in denen Museumsteams gemeinsam mit Bürger:innengruppen, Vereinen
und Communities Themenräume oder Sonderausstellungen entwickeln.
9. Wir entwickeln den Denkmalschutz weiter.
Denkmäler sind sichtbare Zeugnisse unserer Geschichte und prägen die Identität
unserer Städte und Gemeinden. Ihr Schutz darf nicht von kurzfristigen
wirtschaftlichen oder politischen Interessen abhängig sein. Es kann nicht sein,
dass historisch bedeutsame Gebäude der Verantwortungslosigkeit von Verwaltungen
zum Opfer fallen, die nicht bereit sind, in deren Erhalt zu investieren. Darum
werden wir das Saarländische Denkmalschutzgesetz so verändern, dass der Abriss
eines Kulturdenkmals nur im Ausnahmefall möglich ist, der transparent begründet
werden muss. Das Aufheben der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes darf nur im
Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt und dem Landesdenkmalrat erfolgen.
Daneben gilt es, den Denkmalschutz an neue Erfordernisse anzupassen. Klimaschutz
und Denkmalschutz ergänzen sich im Grunde ideal. Beides schont Ressourcen.
Klimaschutz und Klimaanpassung dürfen aber nicht an zu strengen
Denkmalschutzanforderungen scheitern. Ebenso wollen wir, dass die Belange von
Menschen mit Behinderungen bei Denkmälern im Eigentum der öffentlichen Hand
stärker berücksichtigt werden. Insbesondere Baudenkmäler, die der öffentlichen
Bildung dienen, sollen barrierefrei werden.
10. Wir geben der saarländischen Musik ein Zuhause/Zentrum.
Im Saarland gibt es eine sehr lebendige Musikszene. Was seit Jahren fehlt, ist
ein hochwertiger Konzertsaal, der den diversen hochkarätigen Klangkörpern im
Land sowohl für Konzerte als auch zum Proben zur Verfügung steht. Gleichzeitig
muss die Hochschule für Musik (HfM) den Lehrbetrieb auf unbestimmte Zeit in
Ausweichquartieren aufrechterhalten. Wir denken beides zusammen und schlagen
vor, in Saarbrücken ein „Musikzentrum Saar” zu errichten, das sowohl einen
zeitgemäßen Konzertsaal als auch moderne Unterrichts-, Probe- und
Produktionsräume zur Verfügung stellt. Darin könnten sowohl die Musikhochschule
als auch die Deutsche Radiophilharmonie Saarbrücken-Kaiserslautern ein Zuhause
finden.
11. Wir machen den SR zukunftsfähig.
Im Saarland, mit seiner wechselvollen Geschichte, kommt dem Landes-Sender eine
identitätsstiftende Rolle zu. Die regionale Verankerung ist eine besondere
Stärke unseres föderalen Rundfunksystems. Darum bekennen wir uns klar zum Erhalt
des Saarländischen Rundfunks, der aber sein Angebot im linearen Bereich
reduzieren und im digitalen Bereich deutlich ausbauen muss, um in Zukunft noch
relevant zu sein.
Die zur Wahrung politischer Unabhängigkeit vom Bundesverfassungsgericht
geforderte Staatsferne ist beim SR nicht hinreichend gegeben. Ein starker
Einfluss der Parteipolitik bei der Besetzung der Aufsichtsgremien ist
unübersehbar. Dass die Landtagsfraktionen oder die Landesregierung jeweils
eigene Vertreter:innen zum Rundfunkrat entsenden, halten wir für überflüssig. Um
den Sender zu demokratisieren, wollen wir einen Teil der Mitglieder des
Rundfunkrats nach dem Vorbild zufällig ausgeloster Bürger:innenräte rekrutieren.
Unter dem Dach von SR und SWR wendet sich die Deutsche Radiophilharmonie
Saarbrücken-Kaiserslautern mit einem vielfältigen Konzert- und Bildungsangebot
an ein breites Publikum. Aus dem regionalen Kulturangebot ist sie nicht mehr
wegzudenken. Überlegungen, dieses auch international hoch angesehene Orchester
zu einem Kammerensemble zu reduzieren, erteilen wir eine deutliche Absage. Die
Suche nach zusätzlichen Finanzierungsquellen unterstützen wir.
12. Wir sichern die Kunstfreiheit und schützen Vielfalt.
Wer die Kunst- und Meinungsfreiheit verteidigt, schützt die Freiheit aller.
Besonders rechtsextreme und religiös-fundamentalistische Kräfte greifen Kunst,
Kultur und freie Rede gezielt an. Sie wollen unliebsame Stimmen einschüchtern,
Vielfalt bekämpfen und bestimmen, was gesagt, gezeigt und gefördert werden darf.
Dem stellen wir uns entgegen.
Kunst- und Meinungsfreiheit sind das Fundament einer offenen Gesellschaft. Und
ihr Schutz entsteht nicht durch guten Willen, sondern durch verlässliche Regeln,
die wir im Kulturfördergesetz verankern. Wir verteidigen die Freiheit durch
Unabhängigkeit und Transparenz, nicht durch Gesinnungsprüfungen. Die Besetzung
von Leitungspositionen unserer Kulturinstitutionen soll sich an klaren
fachlichen Kriterien orientieren und grundsätzlich durch transparente und
unabhängige Findungskommissionen erfolgen. Fachjurys und Gremien sollen
paritätisch besetzt sein.