Der Landesparteitag findet am 7. November in der Nikolaus-Jung Stadthalle, Pfarrgasse 10, 66822 Lebach statt.
Einlass ist ab 09:00 Uhr / Beginn ist um 10:00 Uhr.
Anträge
Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreisverbände, der Landesparteirat, der Landesvorstand, der Landesfinanzrat, die Vereinigungen i.S. des §7, die anerkannten Landesarbeitsgemeinschaften, die Antragskommission im Rahmen ihrer Arbeit, die Landtagsfraktion sowie mindestens zehn, für Änderungsanträge fünf, Mitglieder, die gemeinsam einen Antrag einreichen.
Antragsfrist: Freitag, 23. Oktober 2026, 12:00 Uhr
§ 10 Abs. 9 Anträge an den Landesparteitag sind bis zwei Wochen (bei verkürzter Ladungsfrist bis drei Tage) vor der Versammlung bevorzugt über eine zur Verfügung gestellte Webseite, sonst in Textform, bei der Landesgeschäftsstelle einzureichen. Fällt der Fristablauf nicht auf einen gewöhnlichen Arbeitstag, muss der Antrag am letzten davor liegenden Arbeitstag bis 12 Uhr auf der Landesgeschäftsstelle eingehen. Alle vorliegenden Anträge sind von der Landesgeschäftsstelle unverzüglich online zu veröffentlichen.
§ 10 Abs. 10 Später eingereichte Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge von dem Landesparteitag behandelt werden, wenn die Versammlung die Dringlichkeit mit Zwei-Drittel-Mehrheit feststellt. Anträge zur Änderung oder Ergänzung von Anträgen (Änderungsanträge) können bis 48 Stunden vor Beginn des Parteitags gestellt werden, bei verkürzter Ladungsfrist oder sofern sie sich auf Dringlichkeitsanträge beziehen, bis zum Aufruf des Tagordnungspunktes, in dem der Grundantrag behandelt wird. Ausgenommen davon sind Anträge der Antragskommission im Rahmen ihrer Arbeit.
Alle weiteren Informationen zur LPT findet Ihr HIER.
Fragen zu den Anträgen und zu Verfahren wie auch Anliegen zur Nutzung von Antragsgrün könnt ihr uns an die Adresse lgs@gruene-saar.de schicken.